Entschärfte Gesetzeslage
Auch für
alle anderen Gründer und Kleinstunternehmer stehen die Zeichen auf
Entwarnung: Nachdem die
Beweislast bereits kurz nach Inkrafttreten des so genannten
Scheinselbstständkeits-Gesetzes
wieder den
Sozialversicherungsträgern auferlegt worden war, wurden zu Jahresbeginn 2003 auch die eng gefassten
Verdachts-Kriterien aus dem Sozialgesetzbuch
gestrichen.
Selbstständigkeits-Merkmale
Die entscheidenden Anhaltpunkte für die Frage
"Selbstständiger oder Arbeitnehmer?" sind jedoch nach wie vor in der Rechtsprechung verankert. Sie behalten künftig bei schwer wiegenden Fällen durchaus ihre Bedeutung. Die für "Freelancer" und ihre Auftraggeber
wichtigsten Anhaltspunkte:
- Die Person beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
- Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber regelmäßig tätig.
- Die verrichteten Tätigkeiten werden beim Auftraggeber oder bei einem vergleichbaren Auftraggeber durch dort beschäftigte Arbeitnehmer erledigt.
- Die Tätigkeit lässt keine typische Merkmale unternehmerischen Handelns (z.B. Werbung, Auftreten auf dem Markt) erkennen.
- Die Tätigkeit für den Auftraggeber ist vom äußeren Erscheinungsbild die gleiche, die für diesen vorher als Beschäftigter (Arbeiter, Angestellter) ausgeübt wurde.
Schon aus purem Eigennutz sollten Sie dafür sorgen, dass die Punkte 2 und 4 nicht erfüllt sind: Als selbstständiger Dienstleister brauchen Sie auf Dauer einfach mehr als einen einzelnen (Groß-)Kunden. Sie werden sonst abhängig und erpressbar. Weil dafür wiederum regelmäßige Werbung (welcher Art auch immer) erforderlich ist, werden Sie keine Probleme haben, auch diesen Punkt zu entkräften.
Da Sie darüber hinaus ohnehin nicht gut beraten sind, Ihr bisheriges Angestellten-Dasein gegen eine Sub-Unternehmer-Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber zu tauschen, werden Sie auch mit dem letzten Merkmal keine Probleme bekommen.
Wem nutzt es?
Falls Sie ersthaft überlegen, auf eigene Rechnung für Ihren bisherigen Arbeitgeber zu arbeiten, hilft meist die skeptische Frage:
Warum sollte mein Chef mir das anbieten? Für ihn lohnt es sich normalerweise nur, wenn Sie als Selbstständiger
produktiver oder billiger sind.
Sofern Sie bislang nicht gerade mit angezogener Handbremse gearbeitet haben, zieht bei unveränderter Aufgabenstellung
nur das Kostenargument. Billiger sein können Sie unterm Strich aber nur, wenn Sie
- Ihre eigene soziale Absicherung falsch kalkulieren oder
- dem Auftraggeber die Anschaffung von Produktionsmitteln (zum Beispiel Fahrzeugen) ersparen, ohne ihm die Nutzung angemessen in Rechnung zu stellen.
Diese Argumente zählen wohlgemerkt nur, wenn Sie Angestellter beim möglichen Auftraggeber sind: Zweifellos haben externe Anbieter vielfach erhebliche Leistungsvorteile gegenüber angestellten Stammbelegschaften. Und: Im Vergleich zu hilflosen Bewerbern können als externe Dienstleister auftretende engagierte Arbeitslose die "Einstellungs"-Hürden vorsichtiger Arbeitgeber gewiss leichter überwinden. Eine nüchterne und tragfähige
Kalkulation ihres Dienstleistungs-Honorars
erspart aber auch das nicht.
Fazit
Die Bedrohung mit dem Totschlag-Argument "Scheinselbstständigkeit" ist zum Glück objektiv geringer geworden. Gedankenlosigkeit sollten Sie sich trotzdem nicht leisten. Zugleich gilt: Wer dauerhaft und mit Erfolg selbstständig am Markt überleben will, sorgt schon aus eigenem Interesse dafür, dass
schwer wiegende Verdachts-Anhaltspunkte gar nicht erst entstehen können. Wichtig dabei: Auch ohne Personal können Sie vollwertiger Selbstständiger sein!
(roc)