Forderungsmanagement mit Bordmitteln
(01.01.2001) Welchem Gründer und Jungunternehmer ist schon das Schreiben von
Rechnungen und Mahnungen in die Wiege gelegt? Erfahrungsgemäß fällt es deshalb
vielen Selbstständigen und Unternehmern zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit
nicht nur schwer, einwandfreie Rechnungen zu schreiben: Auch die richtige
Form und der angemessene Ton von Zahlungserinnerungen ist gewöhnungsbedürftig.
Das ist nicht zuletzt deshalb Besorgnis erregend, weil der geschäftliche
Misserfolg von Startups in vielen Fällen mit auf den schleppenden
Zahlungseingang zurückzuführen ist. Der ist nach Erfahrungen der
Gründungsexperten der Deutschen
Ausgleichsbank nämlich ein entscheidender Teil der häufigen
Finanzierungsmängel. Die wiederum stellen in mehr als zwei Drittel der Fälle die wichtigste Pleiteursache
dar. Mehr
als jede zehnte Insolvenz geht sogar direkt auf säumige Kundschaft zurück.
Nun kann ein einzelnes Unternehmen wenig gegen die generell schlechte
Zahlungsmoral der - ja oft selbst gebeutelten - Kundschaft machen. Senken
lässt sich jedoch das Risiko, selbst von ihr in Mitleidenschaft gezogen
zu werden.
Zeitnahe Finanzflüsse fördern
Einwandfreie eigene Produkte und Dienstleistungen vorausgesetzt, tun junge
Unternehmen gut daran, sich über den oft dornigen Weg von der
Angebotserstellung bis zum Zahlungseingang auf dem eigenen Geschäfts-Girokonto
klar zu werden.
Die Ursachen für Zahlungs-Verzögerungen können grundsätzlich in zwei
Bereichen liegen:
- Qualität und Umfang der abgelieferten Leistungen sind strittig.
- Kunden können oder wollen ihren Verpflichtungen gar nicht oder nur mit
Verzögerung folgen und sich damit selbst Vorteile verschaffen.
Einmal abgesehen davon, dass viele Abnehmer Mängel lediglich vorschieben,
lässt sich die erste Zahlungsbremse nur durch möglichst eindeutige
Formulierung des Auftragsumfangs entgegenwirken - am besten durch genaue
Pflichtenhefte.
Worauf man bei der Ausgestaltung von Werk- und Dienstverträgen, aber
auch der Formulierung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) achten sollte, wollen wir Ihnen in einem Folge-Beitrag
zeigen. Einen guten Eindruck von den Auswirkungen der geplanten Modernisierung
des Zivilrechts, dem so genannten Neuen Schuldrecht, gibt ein
aktueller Ecin-Beitrag.
Forderungs-Risiko minimieren...
Auch wenn es banal klingt und angesichts der vorherrschenden
Marktverhältnisse leichter gesagt ist als getan: Wer bedrohliche Probleme mit Offenen Posten hat, muss darüber nachdenken, ob er es sich leisten kann,
generell oder bei allen Kunden "auf Rechnung" zu liefern.
Wenn die hauptsächlich im Handel anzutreffenden Alternativen wie
nicht in Frage kommen, dann sollten Sie prüfen, ob nicht zumindest
Abschlagszahlungen praktikabel sind.
... oder verteilen
Faire Drittel-Regelungen etwa sorgen in manchen Branchen seit eh und je
dafür, dass das wirtschaftliche Risiko nicht einseitig auf dem Rücken eines
Beteiligten abgeladen wird. Dabei wird oft abgemacht, dass der Abnehmer jeweils
ein Drittel des verabredeten Angebotspreises
- bei Auftragserteilung
- bei Ablieferung einer ersten Fassung bzw. bei vorläufiger Fertigstellung und
schließlich
- nach der Schluss-Abnahme
zahlt.
Selbst wenn Sie sich das nicht in jedem Fall erlauben können: Zumindest bei
bekannt "trägen" Geschäftspartnern sollten Sie solche Zug-um-Zug-Modelle prüfen.
Bonität prüfen bei Neukunden
Führt bei wertvollen Aufträgen kein Weg an der Rechnungs-Erstellung nach
Lieferung oder Leistung vorbei, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über die
Bonität Ihres Kunden machen. Das beginnt im Fall von Neukunden
- bei Plausibilitäts-Checks wie der Überprüfung der telefonischen und
postalischen Erreichbarkeit von Liefer- und Rechnungs-Anschriften
- geht über das Befragen befreundeter Geschäftspartner (beispielsweise im Fall des
Zahlungsverhaltens öffentlicher Auftraggeber) und
- reicht bis hin zum Abrufen von Informationen aus Wirtschafts-Datenbanken.
Je nach Umsatzhöhe und Zahl von Neukunden kann das in Form von
Einzelabfragen oder sogar im Rahmen von Mitgliedschaften geschehen: Während
Spezialisten für die Kreditwürdigkeit von Geschäftskunden sind, bieten Schufa
und eScore Auskünfte zur
Zahlungsgebaren privater Kundschaft.
Sie alle sind mittlerweile vollständig im
Internet recherchierbar. Wer auf einen Schlag mehrere Firmendatenbanken
gleichzeitig durchsuchen will, kann die Bestände vieler Datenbanken übrigens
auch bei den Informationsvermittlern GBI
oder Genios durchsuchen.
Falsche Bescheidenheit oder Blick zurück im Zorn?
Haben Sie bereits Erfahrungen mit Kunden gesammelt, geben auch die eigenen
Unterlagen Aufschluss über deren Zahlungsverhalten. Der Blick in die
Debitoren-Buchführung ist vor allem dann hilfreich, wenn trotz ausstehender
Zahlungen bereits Folge-Aufträge eintrudeln.
Scheuen Sie sich in diesen Fällen nicht, die Auftraggeber auf das Problem
anzusprechen. Und: So wichtig Bestandskunden auch sein mögen - sorgen Sie immer
dafür, dass Sie sich nicht durch all zu viel Verständnis mit finanziellen
Engpässen der Kundschaft selbst in Bedrängnis bringen.
Das Bestehen auf der Erfüllung offener Zahlungsverpflichtungen als
Voraussetzung für Folgelieferungen darf keineswegs mit "Erpressung"
verwechselt werden.
Rechnungen abdichten
Anlass für unnötige Zahlungsverzögerungen waren lange Zeit uneindeutige
Zahlungsziele in Rechnungen sowie viele Missverständnisse, ja geradezu
Legenden über die Art, Anzahl und Formulierung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die
allesamt auf den Paragrafen
284 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückgingen.
Strittig dabei war regelmäßig, ob ein Schuldner nun in Verzug ist
oder nicht. In Bezug auf Geldforderungen hat der Gesetzgeber hier im
vergangenen Jahr endlich für Klarheit gesorgt. Der neue Absatz 3 besagt nun
nämlich eindeutig, dass
"der Schuldner einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug"
kommt. Und: Ab diesem Zeitpunkt können - ohne weitere Mahnung - automatisch Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem "Basis-Diskontzinssatz", derzeit also insgesamt 8,62 Prozent berechnet werden.
Da Geldforderungen außerdem grundsätzlich sofort fällig sind, ist die einst
bewährte Angabe genau datierter Zahlungsziele also nur noch erforderlich, wenn man die Kundschaft innerhalb der 30-Tagefrist zu
besonders schneller Zahlung anhalten will. Die Möglichkeit, sie einseitig zu
früherer Zahlung zu zwingen, gibt es bei der derzeitigen Rechtslage
nicht.
Die Formulierung "Der Rechnungsbetrag ist
sofort fällig." sollte daher in den meisten Fällen für hinreichende
Klarheit sorgen.
Unabdingbar: die "richtige" Rechnung
Auch wenn hinsichtlich der Fälligkeit von Rechnungsbeträgen und des Verzugs-Beginns
vieles einfacher geworden ist, die Anforderungen an eine
formal einwandfreie Rechnung haben nach wie vor Bestand. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der
Dienstleistung
- Termin der Lieferung oder Leistung
- Netto-Entgelt und die
- darauf entfallende Umsatzsteuer.
Achten Sie darauf, dass Art und Preis der berechneten Waren oder
Leistungen genau mit den bestellten übereinstimmen: Denn jede Abweichung
stellt ein mögliches Einfallstor für Kunden dar, die sich durch formale
Einwände einen ungerechtfertigten Zahlungsaufschub verschaffen wollen.
Auf verlorenem "Offenen Posten"?
Voraussetzung für ein vernünftiges Forderungs-Management ist zunächst die
zeitnahe Überwachung der offenen Posten (OP). Wie Sie die gewährleisten hängt
natürlich stark von der Branche und der Größe Ihres Betriebes ab.
Selbst einfache Buchführungs-Programme für kleinere Unternehmen und
selbstständige Einzelkämpfer verfügen inzwischen jedoch über so genannte
Debitoren-Module. Zusammen mit den dazu passenden Schnittstellen vieler
Onlinebanking-Programme, mit deren Hilfe sich Zahlungseingänge auf dem
Geschäfts-Girokonto einfach übernehmen lassen, stellt die zeitnahe
OP-Buchführung auch in Kleinbetrieben längst keine unüberwindliche Hürde
mehr dar.
Von Mahn-Märchen und falschen Form-Vermutungen
Wichtig: Lassen Sie sich bei auftretenden Zahlungsverzögerungen nicht von vermeintlich vorgeschriebenen vielstufigen
Mahn-Märchen irritieren, wie sie etwa der Focus
bis auf den heutigen Tag kolportiert. Dies um so mehr, als es den angeblichen Ablauf
- Zahlungserinnerung
- Erste Mahnung
- Zweite Mahnung
- Dritte Mahnung
- Gerichtlicher Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
auch vor dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom Mai
2000 rechtlich nie gegeben hat.
Maßhalten: Zwischen Kommunikation und Klagen
So wenig sich aber seriöse Unternehmer aus Angst vor dem Ausbleiben von
Folgeaufträgen davon abhalten lassen sollten, ihre berechtigten Interessen
eindeutig zu artikulieren, so wenig Anlass geben die neuen BGB-Bestimmungen zu
Rambo-Manieren im Geschäftsleben: Denn zu guten Geschäftsbeziehungen gehört
es gewiss nach wie vor, seine Partner freundlich und verständnisvoll auf den
Ablauf einer Zahlungsfrist hinzuweisen.
Auch eine folgende klare und unmissverständliche Mahnung wird in vielen
Fällen
zum guten Geschäfts-Ton gehören. Doch spätestens die sollte im Normalfall den Hinweis
auf ein folgendes gerichtliches Mahnverfahren beinhalten. Denn das ist aus Sicht
der Gläubiger das einfachste, wirksamste und dabei kostengünstige Verfahren,
mit dem man lahmen Kunden Beine machen kann. Trotzdem wird das Instrument erstaunlich selten
genutzt.
Gerichtlichen Mahnbescheid erwirken
Dabei wirkt bereits die Ankündigung eines Mahnbescheides oft Wunder:
Selbst wenn sie nicht die Zahlung selbst bewirkt, so doch zumindest eine offene
Verständigung über den Weg dorthin. Kommt es nicht zu einer
glaubwürdigen Einigung mit dem Zahlungspflichtigen, dann funktioniert das
gerichtliche Mahnverfahren folgendermaßen:
- Sie besorgen sich den erforderlichen Vordruck im Schreibwarenhandel (!)
und füllen einige wenige Felder aus.
- Sie reichen den Antrag bei Ihrem örtlichen Amtsgericht ein.
- Das Gericht prüft Ihr Anliegen lediglich formal auf Plausibilität hin
und erlässt daraufhin den Mahnbescheid an Ihren Schuldner.
- Nach der Zustellung hat Ihr Kunde 14 Tage Zeit, vor Gericht Widerspruch
einzulegen. Widerspricht er, wissen Sie zumindest, woran Sie sind und
können überlegen, ob Sie mit einer "richtigen" Zivil-Klage vor
Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen.
- Widerspricht Ihr Schuldner nicht, können Sie unmittelbar anschließend
einen Vollstreckungsbescheid erwirken und diesen Rechtsanspruch durch einen
Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen.
Die Kosten für den Antrag auf Mahnbescheides sind im Gerichtskosten-Gesetz
festgelegt und liegen in den alten Bundesländern derzeit bei Forderungen
- bis 600 DM bei 25 DM
- bis 2.400 DM bei 55 DM oder
- bis 5.000 DM bei 80 DM.
- und damit in durchaus vertretbaren Größenordnungen. Weitere Werte
finden Sie bei optimahn.de.
"Mahn mal wieder": Online-Mahnbescheide
Viele
Verwaltungsaufgaben lassen sich mit Hilfe von Online-Services erleichtern:
So auch, Sie werden's ahnen - das Mahnen. Jedenfalls, sofern Sie in Bremen,
Hamburg oder Nordrhein-Westfalen ansässig sind: Dann nämlich können Sie das
unter optimahn.de erledigen.
Ein vor einigen Monaten durchgeführter Redaktionstest
des "Mahnbescheidantrags für jedermann" ergab, dass dieser
kostenfreie Service der Düsseldorfer Phinware
AG bereits in der Erprobungsphase recht gut funktionierte.
Während
optimahn.de dabei auf die papierlose Übermittlung der Anträge an die
zuständigen Gerichte setzt, stellt letzte-mahnung.de
eine nützliche Ausfüllhilfe für die amtlichen Vordrucke dar. Wer den Weg in
den Schreibwarenhandel gänzlich scheut, kann sich - gegen Erstattung der
Vordruckgebühr und Versandkosten - die auf Plausibilität geprüften und fertig
gedruckten Mahnbescheide auch zuschicken lassen. Die dadurch entstandenen Kosten
können übrigens auf die säumigen Schuldner abgewälzt werden.
Beide Dienste versprechen, dass die über gesicherte SSL-Server
übermittelten Daten streng vertraulich behandelt und nicht weiter gegeben
werden.
Fazit
Auch unterhalb der Schwelle externer Inkasso-Dienstleistungen, kompletter
Forderungsabtretungen und teurer Lieferanten-Kreditversicherungen können
kleinere Betriebe manches tun, um ihren (Re-)Finanzierungs-Status zu verbessern.
Sie sollten die Möglichkeiten selbstbewusst und konsequent nutzen - aus purem
Überlebenswillen.
(roc)
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