Erlaubnismarketing: Die andere Seite des Spam

(22.05.2002) Der verbreiteten allgemeinen Werbemüdigkeit und sinkenden Toleranz gegenüber unverlangten Massen-Werbebotschaften können Sie auf ganz verschiedenen Wegen begegnen: Entweder

  • Sie verzichten komplett auf diese Form der Kundenansprache
  • Sie vertrauen (weiter) auf die Schrotflinten-Technik, indem Sie rechtliche Grauzonen risikofreudig ausreizen und notfalls vom Ausland aus agieren oder aber
  • Sie setzen konsequent auf die produktive Kombination von Kundennutzen und Empfänger-Einverständnis - das "Permission Marketing".

"Eigentlich" empfiehlt sich die Orientierung am Empfänger-Einverständnis schon aus juristischen Gründen - allerdings gibt es bei der Bewertung der Kontaktaufnahme per Telefon, Fax oder E-Mail einige wichtige Unterschiede:

Telefon:

  • Anrufe bei Privatleuten ohne ausdrückliches Einverständnis werden in der Regel als Verletzung der Individualsphäre gewertet. Bestehende Geschäftsbeziehungen genügen keineswegs, um die telefonische Kontaktaufnahme zwecks neuer Angebote zu rechtfertigen.
  • Geschäftsleute hingegen dürfen Sie grundsätzlich anrufen, sogar wenn noch keine Kontakte bestehen. Allerdings dürfen sich Anrufe nicht zu einer Störung des Geschäftsablaufes auswachsen. Davon ist insbesondere bei wiederholten Telefonaten trotz bekundetem Desinteresse auszugehen.


Telefax:
Faxsendungen stellen, anders als Anrufe, keinen direkten Kontakt zum Empfänger her. Daher gilt die Verletzung der Privatsphäre bei unverlangter Kontaktaufnahme auch nicht als gravierend. Andererseits blockieren Faxsendungen die Leitung und kosten außerdem das Geld des Empfängers (Papier, Tinte, Toner). Das Anbahnen neuer Geschäftsbeziehungen, die so genannte Kaltakquise per Fax gilt daher nach herrschender Meinung als wettbewerbswidrig.

Liegt ein ausdrückliches Einverständnis nicht vor, sind folgende Kriterien für die Vermutung des stillschweigenden Einverständnisses wichtig:

  • bestehende Geschäftsbeziehung
  • Sachbezogenheit (vermutbarer Zusammenhang zwischen bereits gekauften Produkten / Dienstleistungen und dem neuen Angebot)
  • Dringlichkeit (Aktualität / Terminbindung spricht für Fax statt Brief)


E-Mail:
Die Rücksichtslosigkeit windiger Werbetreibender ist bei der E-Mailwerbung besonders groß: Das liegt unter anderem daran, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland und innerhalb der EU noch nicht vereinheitlicht sind. Wer angesichts der übel beleumundeten Nachbarschaft nicht als "Spammer" geoutet werden will, tut trotzdem gut daran, nur unter folgenden Bedingungen werblich Kontakt zu E-Mailempfängern aufzunehmen:

  • Es gibt eine bestehende Geschäftsbeziehung oder
  • das explizite Einverständnis des Empfängers liegt vor. Das kann entweder schriftlich oder durch Aktivieren der "Checkbox" auf einer Internetseite gegeben werden - am besten zusätzlich bestätigt durch eine ausdrückliche Antwort-E-Mail. ("Double Opt-in")

Einverständnis-Erklärung

Keine gute Idee ist es, einen "verbotenen" Telekommunikationskanal zu nutzen, um sich die Erlaubnis direkt abzuholen - ganz gleich, wie höflich und zurückhaltend die Anfrage auch immer daher kommen mag. Anrufe, Faxsendungen oder E-Mails mit dem Angebot der laufenden kostenlosen Information über noch so tolle Angebote sind tabu.

Nutzen Sie statt dessen die zahlreichen persönlichen, schriftlichen oder Online-Kontaktmöglichkeiten, um sich das O.K. von Interessenten und Kunden zu holen. So kann der Text einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis aussehen, wie er sie sich zum Beispiel in Katalogen, Werbebriefen und Antwort-Kupons oder auch in Angebots-, Liefer- oder Rechnungsschreiben abdrucken lässt:
Text einer expliziten schriftlichen Einverständnis-Erklärung
  Text einer expliziten schriftlichen Einverständnis-Erklärung


Wenn Sie E-Mailadressen von Interessenten über Ihre Website sammeln wollen, empfiehlt der Internetverband eco die Einhaltung der folgenden sieben Regeln:

  1. Erklärungen in verständlichen Worten
  2. Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung
  3. Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet
  4. Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen
  5. Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
  6. Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
  7. Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert

Inhaltlich in die gleiche Richtung geht die Richtlinie des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) für akzeptables E-Mail-Marketing. Hier wird zusätzlich noch die Einhaltung einer zuvor bekannt gegebenen oder ausdrücklich verlangten Mitteilungs-Frequenz gefordert.

Vom individuellen Nutzen

Ganz gleich, ob Sie mit Ihren (potenziellen) Kunden per Telefon, Fax oder E-Mail Kontakt aufnehmen wollen: Für dauerhaft erfolgreiche Geschäftsbeziehungen ist mehr erforderlich als die Beachtung rechtlicher Vorschriften und das Vorliegen des expliziten Einverständnisses. Statt zu überlegen, wie sich Verbote möglichst geschickt umgehen lassen, lohnt sich der Perspektivwechsel: Wie würde ich als Empfänger reagieren?

Abgesehen davon, dass natürlich jeder Mensch unterschiedliche Reizschwellen hat, sind die meisten Menschen immer dann aufgeschlossen, wenn

  • sie ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme ausdrücklich gegeben haben
  • mit offenen Karten gespielt wird ("Wer will was von mir und hat dabei was zu bieten?)
  • sie persönlich angesprochen werden
  • unmittelbarer, auf ihre individuellen Bedürfnisse hin zugeschnittener Nutzen erkennbar wird und
  • Widerspruch ohne Wenn und Aber respektiert und sie die Kontaktaufnahme jederzeit beenden können

Telefon-Etikette

Vergleichsweise "gerecht" geht es - noch - beim Telefonmarketing zu: Werbetreibende, die schlecht vorbereitet und lustlos ihre Botschaften an den Geschäftskunden bringen wollen, verschwenden nicht nur die Zeit ihrer Zielgruppe, sondern auch ihre eigene oder die ihrer Mitarbeiter.

Überlegen Sie sich daher sehr genau, welchen Aufhänger sie wählen, wie das Gespräch verlaufen soll und welches Ziel Sie erreichen wollen. Besonders geeignet sind Anlässe wie diese:

  • zeitlich befristete Angebote (wie Frühbucher-Rabatte, Seminar-Restplätze oder Restposten von Produkten)
  • Termin-Erinnerungen (auslaufende Verträge, TÜV- oder Wartungstermine) oder auch
  • Einladungen zur Vorstellung von Produkt- oder Dienstleistungs-Neuheiten oder einem Tag der offenen Tür

Wenn Sie sich an Ihre Bestandskunden wenden, ist eine gut gepflegte Datenbank über das bisherige Bestellverhalten, Sonderwünsche und personenbezogene Zusatzinformationen natürlich Gold wert. Stellen Sie den Vorteil des Adressaten aber auch deutlich genug heraus:


Tipp: Überzeugungsarbeit in eigener Sache

Oft sind telefonische Geschäftskontakte nur deshalb vergleichsweise erfolglos, weil der Anrufer selbst nicht überzeugt ist vom eigenen Tun: Überzeugen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter daher zunächst einmal selbst davon, dass die großzügige Preisnachlass auf die Teilnahmegebühr von 15 Prozent für Kurzentschlossene einen üppigen Vorteil in Euro und Cent darstellt (auch wenn Sie durch die Rundruf-Aktion für die beiden letzten freien Seminarplätze vor allem ihr Auslastungs-Problem lösen wollen)! Machen Sie sich ganz konkret klar, dass die Erinnerung an den fristgerechten Ölwechsel, den Heizungscheck vor dem Winter oder den Anschlussvertrag zu verbesserten Konditionen im ureigensten Interesse des Angerufenen liegen und einen tollen Service Ihres Unternehmens darstellen! Versuchen Sie diese Überzeugung oder gar Begeisterung dann auch nach dem 15. Telefonat noch aufrecht zu erhalten.
 


Unterscheiden Sie dabei, ob Sie gleich auf die Bestellung abzielen, einen Besuchs-Termin vereinbaren oder sich nur in Erinnerung bringen wollen. Kommen Sie ohne Umschweife zum Anlass des Telefonats, stellen Sie Ihr Anliegen selbstbewusst vor und schildern Sie den Nutzen Ihres Angebotes aus Sicht des potenziellen Abnehmers.

Vermeiden Sie dabei jedoch atemlose Endlos-Monologe. Vergewissern Sie sich spätestens nach fünf, sechs Sätzen durch Zwischenfragen, ob Sie noch die Aufmerksamkeit Ihres Gegenüber haben. Greifen Sie Zeitdruck oder Widerstand am anderen Ende der Leitung auf und bieten Sie Ihrem Gesprächspartner an, sich zu einem bestimmten (!) anderen Zeitpunkt wieder zu melden: Schlagen Sie in dem Fall am besten von sich aus zwei Alternativ-Termine vor. ("Soll ich morgen Nachmittag oder Mittwoch früh noch einmal anrufen?")

Ihr Vorteil: In den meisten Fällen sprechen Sie anschließend nur noch über den Zeitpunkt, nicht aber über die Frage, ob Sie überhaupt noch einmal anrufen sollen. Und beim nächsten Telefonat sind Sie dann immerhin schon "verabredet". Sofern Ihr Gegenüber aber definitiv kein Interesse bekundet oder akute zeitliche Überlastung beklagt, erinnern Sie sich an den Ausgangspunkt unserer Erlaubnis(!)-Überlegungen: Notieren Sie die genannten Gründe (auch Negativ-Auskünfte können beim nächsten Gespräch in einigen Monaten wertvoll sein) und bedanken Sie sich vor dem Abschluss des Telefonats für die Aufmerksamkeit.

Einen ausführlichen und praxisnahen Leitfaden zur telefonischen (Kalt-)Akquise finden Sie bei Online-Marketing-Praxis.de.

Fax- und E-Mailings

Per Fax und E-Mail erreichen Sie ihre Zielgruppe besonders schnell, mit wenig Aufwand und geringen Kosten, die im Fall der E-Mails sogar gegen Null gehen. Kein Wunder, dass die Verlockung nahe liegt, nach dem Gießkannen-Prinzip zu verfahren.

Dabei wird das Werbeumfeld aber auch immer unerfreulicher:

  • Die aus Empfängersicht ohnehin teuren Fax-Werbesendungen gehen oft mit zweifelhaften Antwortaufforderungen über wucherische 0190er-Rudnummern einher.
  • Im Mail-Müll finden sich massenhaft abstoßende Porno-, hinterhältige Viren- und Dialer-Sendungen.

Kein Wunder also, dass es immer schwerer wird, sich aus diesem unappetitlichen Werbeumfeld positiv abzuheben. Um so wichtiger jedoch, dies auch ernsthaft und aufrichtig zu tun.

Verzichten Sie daher nicht nur auf unerlaubte Sendungen, sondern wenden Sie sich auch wirklich nur dann an Ihre Kunden, wenn Sie ihnen tatsächlich etwas zu sagen, tatsächlich etwas zu bieten haben. Stellen Sie öde 08/15-Erinnerungs-Mailings zugunsten wirklich brauchbarer Inhalte zurück.

Für das "Alarmmedium" Fax eignen sich ganz besonders aktuelle Anlässe:

  • Einbruchsserie in der Kleinstadt: Handwerker verschickt Infos über moderne Sicherungssysteme an Geschäftskunden (selbstverständlich ohne dabei Ängste zu schüren)
  • Schlagerstar kündigt Zusatzkonzert an: Ticketservice informiert seine V.I.P.-Kunden umgehend über Termin, Veranstaltungsort und Preise
  • Bundestag beschließt vormittags Lärmschutzverordnung: Glasproduzent benachrichtigt noch am gleichen Nachmittag seine Kunden (vor allem Glasereien in der Umgebung von Großflughäfen) über seinen neuesten Werkstoff
  • Nobelpreis für Literatur wird vergeben: Buchhandlung übermittelt umgehend "Fax-Literaturliste" an mögliche Interessenten

So konstruiert die Beispiele klingen mögen: Sie sind Ausdruck für hohe Reaktionsgeschwindigkeit und konsequentes Denken vom Kunden her.

Eben dies sollte auch E-Mail-Newsletter auszeichnen, leider verkommen die nach einer engagierten Startphase oftmals zu langweiligen Verlautbarungsorganen ohne direkten Nutzwert für den Leser. Dabei zwingt die Amateur-Verleger doch niemand, gleich ein anspruchsvolles Periodikum herauszugeben: Legen Sie sich also nicht ohne Not von vornherein auf eine feste Erscheinungsweise fest.

Versprechen Sie Ihren Geschäftspartnern (und sich selbst) lieber, immer dann einen Newsletter zu verschicken, wenn Sie auch wirklich etwas zu sagen haben. Stoff findet sich in vielen Betrieben und an den passenden Stellen im Internet selbstverständlich genug, zum Beispiel

  • Branchen-, Produkt- und Partner-News
  • Einschätzungen von innovativen Technologien
  • (Auswirkungen neuer) Gesetze, Verordnungen oder Urteile
  • Tipps&Tricks oder FAQs zu eigenen Produkten
  • Links zu Checklisten und Bedienungsanleitungen
  • weiterführende Link- und Literatur-Tipps
  • Veranstaltungsankündigungen
  • Messen, Kongresse, Fachtagungen und Seminare etc.

Je nach Art und Umfang lassen sich diese Inhalte komplett oder in Form kurzer Anreißer mit Link auf den Volltext auf der eigenen Website im Newsletter unterbringen.

Mailings individualisieren und personalisieren

Dreh- und Angelpunkt des Permission Marketing ist die inhaltliche Individualisierung: Verabschieden Sie sich von der bequemen, aber veralteten Direkt-Marketing-Philosophie, die darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Lesern zu erreichen, um anschließend von minimalen "Response-Quoten" noch einigermaßen leben zu können.

Bauen Sie lieber Schritt für Schritt eine differenzierte Kundendatenbank auf und senden Sie zielgenaue Spezial-Infos mit konkreten Reaktionsmöglichkeiten an vergleichsweise kleine Verteiler.

Ob mit Hilfe von E-Mailprogrammen oder speziellen Mailing-Providern (wie KBX, Domeus oder Yahoo!-Groups) können Sie dann sogar noch dazu übergehen, die Leseransprache in der Art von Serienbriefen zu personalisieren und damit dem Ideal der 1:1-Kommunikation nahe zu kommen.

Eine wahre Fundgrube für angehende Newsletter-Herausgeber und -Redakteure - zumal unter dem Aspekt der hier nicht näher behandelten technischen Format-Fragen - ist der Newsletterberater. Wie man es nicht machen soll, zeigt unser "Anti-Tipp" 10 Todsünden für Newsletter-Herausgeber. Viele inhaltliche Anregungen zum modernen Beziehungsmanagement finden sich bei Online-Marketing-Praxis, der Bärentatze, unter Kundenbeziehungen.com sowie bei(m) eDings.

(roc)



Ein Projekt des IZT - Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung, Joest & Saunders Interactive Media Production und der akademie.de asp GmbH.

Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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